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15.06.2018

CURAFUTURA verzichtet auf MiGeL-Rückforderungen

Gemäss Medienmitteilung vom 14. Juni 2018 verzichten die Mitglieder von CURAFUTURA (Helsana, Sanitas, KPT und CSS) auf die Rückforderung nach dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil.

Wie die Helsana mitteilte, will sie keine Rückerstattung der seit 2013 vergüteten Beträge. Sie begründet den Verzicht mit einem "nicht zu verantwortenden Mehraufwand und möglichen Gerichtsverfahren". Das BAG hat bereits früher in dieser Sache den Versicherern empfohlen, auf Rückerstattungen zu verzichten.
santésuisse hat sich auf Anfrage noch nicht entschieden, welches Vorgehen gewählt werden soll. Grundsätzlich ist jeder Krankenversicherer frei, wie er vorgehen will.

> Medienmitteilung der Helsana-Gruppe

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