Skip to main content
03.01.2022

Zulassung zur psychiatrischen Bedarfsabklärung - Änderungen

Die Abklärung, ob und welche Massnahmen in der Psychiatriepflege durchgeführt werden sollen, wird von der OKP nur übernommen, wenn die Pflegefachperson eine einschlägige zweijährige Berufserfahrung nachweisen kann (Art. 7 Abs. 2bis lit. b KLV).

Die Überprüfung dieser Voraussetzung obliegt den Versicherern. Der Einfachheit halber (und im Sinne einer freiwilligen Dienstleistung zugunsten ihrer jeweiligen Mitglieder) hatten santésuisse, der Spitexverband Schweiz und der SBK eine gemeinsame Kommission eingesetzt, die auf Gesuch hin diese Überprüfung übernimmt und gegebenenfalls bestätigt, dass die Leistungserbringerin/der Leistungserbringer über die geforderte Berufspraxis und entsprechende Qualifikationen verfügt.

Diese Kommission wurde per Ende 2021 aufgelöst. Gesuche, die bis am 31.12.2021 eingereicht wurden, werden von der auslaufenden Kommission noch behandelt. Eine Nachfolgeorganisation dieser Kommission, eine Prüfstelle zur Zulassung, ist in Diskussion.

Allerdings steht ab dem 1.1.2022 noch keine neue Prüfstelle zur Verfügung stehen. Dies bedeutet, dass die einzelnen Versicherer ihrer Prüfpflicht nachkommen müssen, bis eine neue Lösung gefunden wurde.

Sie finden im Dokument untenstehend Empfehlungen von Spitex Schweiz und SBK für die einzureichenden Unterlagen:

Zurück
Teilen
Download more variants from https://tabler-icons.io/i/brand-facebook Download more variants from https://tabler-icons.io/i/arrow-big-up-line Download more variants from https://tabler-icons.io/i/file Download more variants from https://tabler-icons.io/i/brand-linkedin Download more variants from https://tabler-icons.io/i/share Download more variants from https://tabler-icons.io/i/search Download more variants from https://tabler-icons.io/i/chevron-left