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01.07.2021

Qualitätsvertrag zwischen Leistungserbringer- und Versichererverbänden

Am 1. April 2021 ist die KVG-Änderung in Kraft getreten (Qualität und Wirtschaftlichkeit). Diese sieht vor, dass die Leistungserbringerverbände mit den Versichererverbänden einen Qualitätsvertrag abschliessen müssen. Dieser muss bis spätestens Ende März 2022 von den Parteien unterzeichnet vorliegen.

Gemäss gesetzlicher Vorgabe (KVG, Art. 58a, Abs. 2) regeln die Verträge (zwischen Leistungserbringerverbänden und Versichererverbänden) mindestens Folgendes:

  • Qualitätsmessungen;
  • Die Massnahmen zur Qualitätsentwicklung;
  • Die Zusammenarbeit der Vertragspartner bei der Festlegung von Verbesserungsmassnahmen;
  • Die Überprüfung der Einhaltung der Verbesserungsmassnahmen;
  • Die Veröffentlichung der Qualitätsmessungen und der Verbesserungsmassnahmen;
  • Die Sanktionen bei Verletzungen des Vertrags
  • Das Vorlegen eines Jahresberichts über den Stand der Qualitätsentwicklung gegenüber der Eidgenössischen Qualitätskommission und dem Bundesrat.

Die Geschäftsstelle von Spitex Schweiz steht in engem Austausch mit anderen Verbänden und Behörden. Eine erste Verhandlungsrunde mit den Versichererverbänden hat am 30. Juni 2021 stattgefunden. Spitex Schweiz (Cornelis Kooijman und Ruth Hagen) verhandeln gemeinsam mit dem ASPS (Marcel Durst) und dem Verband der freischaffenden Pflegefachpersonen curacasa (Ruth Hostettler) für den Qualitätsvertrag für die ambulante Pflege. Für die Verhandlungen steht Spitex Schweiz im Austausch mit der Verhandlungsdelegation der Administrativverträge, für die inhaltliche Arbeit zum Qualitätsentwicklungskonzept (Vertragsbestandteil) wurde eine Experten/innen-Gruppe aus Spitex-Fachpersonen (Fachpersonen der Begleitgruppe zur Überarbeitung des Qualitätsmanuals aus den verschiedenen Regionen), der privaten Spitex und der freischaffenden Pflegefachpersonen gebildet. Weitere Verhandlungsrunden werden ab August bis Ende Jahr folgen.

Mit der KVG-Änderung wurde auch die eidgenössische Qualitätskommission EQK eingesetzt. In dieser nehmen drei Personen mit aus dem Pflegebereich Einsitz (vgl. Zusammensetzung).

Quelle: Spitex Schweiz

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