Neue Spielregeln für die bezahlte Pflege durch Angehörige
Das Geschäft mit der Pflege von Verwandten boomt und beschert privaten Spitex-Unternehmen satte Gewinne, während die Kosten für das Gesundheitswesen rasant steigen. Der Nationalrat will dem Wildwuchs nun Grenzen setzen – ohne dabei die finanzielle Unterstützung der Familien ganz abzuwürgen.
Der Nationalrat will die Entschädigung von pflegenden Angehörigen neu ordnen und strengeren Regeln unterwerfen. Was jahrzehntelang unbezahlte Privatsache war, entwickelte sich nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichts von 2019 zu einem stark wachsenden Wirtschaftszweig. Seither können sich Angehörige ohne pflegerische Ausbildung bei privaten Spitex-Organisationen anstellen lassen, um grundlegende Pflegeleistungen im familiären Umfeld gegen einen Stundenlohn abzurechnen.
Lukrative Margen für private Anbieter
Für viele private Anbieter eröffnete sich damit ein äusserst einträgliches Betätigungsfeld: Rund 80 Franken flossen pro Pflegestunde – primär finanziert durch die Krankenkassen, während Kantone und Gemeinden ihre Beiträge zunehmend zurückfuhren. Bei den pflegenden Familienmitgliedern landeten davon lediglich zwischen 32 und 38 Franken pro Stunde. Obwohl ein Teil der Differenz für Fachpersonal und Weiterbildungen aufgewendet wird, verblieben bei den Unternehmen beträchtliche Margen.
Der Krankenkassenverband Prio Swiss kritisierte diese Entwicklung als fragwürdiges Geschäftsmodell mit ungerechtfertigt hohen Gewinnen. Das rasante Wachstum zeigt sich exemplarisch im Kanton Zürich, wo die verrechneten Grundpflegestunden durch Angehörige bei privaten Spitex-Diensten innerhalb von vier Jahren um 971 Prozent zulegten. Für das laufende Jahr prognostizieren die Versicherer Gesamtkosten von rund 350 Millionen Franken.
Klare Kriterien statt Entschädigungsstopp
Um diesem Kostenanstieg zu begegnen, hat die grosse Kammer nun drei Vorstösse nahezu einstimmig angenommen. Die Aufträge an den Bundesrat sehen drei zentrale Hebel vor:
- Tätigkeitsabgrenzung: Künftig soll präziser definiert sein, welche Handgriffe rechtlich als abrechenbare Pflege gelten.
- Qualitätsstandards: Über ein verbindlicheres Zulassungsverfahren und Mindestanforderungen soll das pflegerische Niveau gesichert werden.
- Transparenz: Rechnungen müssen künftig klar deklarieren, ob eine Leistung durch Angehörige oder durch reguläres Fachpersonal erbracht wurde.
Aus den Reihen der Ratsmitglieder wurde betont, dass es keineswegs darum gehe, die Entschädigung für engagierte Angehörige abzuwürgen. Im Fokus stehe vielmehr, Misswüchse zu korrigieren und einheitliche Qualitätskriterien sowie echte Vergleichbarkeit zu schaffen.
Umsetzung bis 2028 geplant
Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider signalisierte Unterstützung und verwies auf entsprechende Vorarbeiten in ihrem Departement, die sich auf den bundesrätlichen Bericht vom Oktober 2025 stützen. Die Ausarbeitung neuer Vorgaben werde prioritär vorangetrieben; ein Inkrafttreten der neuen Bestimmungen wird für 2028 angestrebt. Mit dem deutlichen Votum verlieh der Nationalrat der Dringlichkeit dieser Reform zusätzlichen Nachdruck.
Foto: Spitex Schweiz / Anja Zurbrügg Photography