Bei der Ausbildungsförderung darf nicht gespart werden
Der Kantonsrat St. Gallen wird in der Dezembersession über viele Sparvorschläge im Rahmen der Entlastungsmassnahmen diskutieren. Im Gesundheitsbereich liegen zwei Vorschläge im Zusammenhang mit der Umsetzung der Pflegeinitiative vor. So sollen die Altersgrenzen der Bezugsberechtigten von Ausbildungsbeträgen eingeschränkt und die einzelnen Beträge für Studierende gekürzt werden. Die FASG meint: Eine untaugliche Massnahme.
FASG ist die Fachvereinigung Altersarbeit im Kanton St. Gallen mit dem Zweck, fachlich fundiert Stellung zum Thema Alter im Kanton St. Gallen zu nehmen und ihr Erfahrungswissen zur Verfügung zu stellen. Sie wird getragen von der Pro Senectute, CURAVIVA, dem Roten Kreuz und dem Spitex Verband. Diese Organisationen haben sich mit den Entlastungsmassnahmen auseinandergesetzt und nehmen zu den Sparvorschlägen Stellung, welche direkt die Ausbildungsförderung von Pflegefachpersonen gefährden:
Anpassung der Altersgrenzen
Mit dieser Massnahme werden die Altersgrenzen für die Bezugsberechtigung angepasst: Quereinsteigende sollen Unterstützungsgelder erst ab dem 27. Altersjahr erhalten (aktuell ab dem 25.). Zudem soll die Altersobergrenze bei allen Bezugsberechtigten vom 55. auf das 50. Altersjahr gesenkt werden.
Beurteilung der Massnahme:
- Der Anteil der 50-55jährigen Gesuchsstellenden, die noch ein Pflegestudium absolvieren wollen, ist eher gering. Die Massnahme bietet daher wenig Sparpotential, schliesst aber eine Gruppe engagierter Menschen aus.
- Die Erhöhung der Altersuntergrenze bei Quereinsteigenden hätte jedoch grosse Auswirkungen: Bereits heute gibt es einige interessierte Personen, welche noch nicht 25 Jahre alt sind und somit keine Unterstützung erhalten. Das Anheben der Altersgrenze auf 27 Jahre hätte nun zusätzlich zur Folge, dass ein weiterer am Pflegeberuf interessierter Personenkreis von Unterstützungsgeldern ausgeschlossen würde. Dies widerspricht klar der Idee einer wichtigen Förderung der Gesundheitsberufe.
- Bei dieser Massnahme fällt zusätzlich ins Gewicht, dass die Altersgrenzen im eben erst kürzlich per Volksabstimmung genehmigten Gesetz aufgeführt sind. Hier kann man sagen, dass der Volkswille in direkter Weise missachtet wird.
Reduktion der Ausbildungsbeiträge auf das gesetzliche Minimum
Bei dieser Massnahme würden die jährlichen Ausbildungsbeiträge der Studierenden auf das gesetzliche Minimum reduziert.
Beurteilung der Massnahme:
Mit dieser Massnahme werden vor allem Bachelor-Studierende, die ohnehin kein Einkommen haben sowie auch Studierende der regulären 2jährigen Ausbildung schlechter gestellt. Und das zusätzlich zur kantonsspezifischen, unattraktiven Rückzahlungsverpflichtung. Anders als unter Buchstabe b) wird die gesetzliche Vorgabe nicht unterschritten, aber die wichtigste und grösste Zielgruppe der Studierenden massiv schlechter gestellt.
Die FASG – und damit auch der Spitex Verband SG|AR|AI – rät dringend von den vorgeschlagenen Massnahmen ab, da diese die eben erst angelaufene Offensive zur Ausbildung von diplomiertem Pflegepersonal im Kanton St. Gallen gefährden. Gerade weil das Volk erst vor einem Jahr mit grosser Mehrheit seine klare Unterstützung für diese Ausbildungsförderung ausgesprochen hat, ist eine Ablehnung zwingend.
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