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03.07.2023

Anpassungen im Leistungskatalog

Der Spitex-Leistungskatalog beschreibt die Leistungen aus Art.7 KLV detaillierter und ist die Grundlage für die Leistungsplanung, die auf dem Leistungsplanungsblatt festgehalten wird und für die prospektive Einschätzung des Bedarfs der Bedarfsmeldung beigelegt wird.

Die Richtzeiten stammen aus den Jahren 1987-2000 und sind entsprechend veraltet. Es handelt sich um Richtzeiten und nicht um Zeitlimiten. Sie werden anhand der Pflegeplanung bei Bedarf individuell angepasst.

Die Anpassungen des Leistungskatalogs betreffen einzelne Leistungen und Leistungsbeschreibungen, die so nicht mehr zeitgemäss, nicht stimmig beschrieben, fachlich nicht korrekt sind oder häufig zu Diskussionen zwischen Spitexorganisationen und Versicherern führen.

Da im Hinblick auf die Einführung von EFAS (einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen) unklar ist, wie sich die zukünftige Vergütung von Spitexleistungen gestaltet, wird zum aktuellen Zeitpunkt auf eine Gesamtüberarbeitung des Leistungskatalogs verzichtet.

Die Anpassungen haben zum Ziel, jene Leistungen, die auffällig oft zu Diskussionen zwischen den Spitexorganisationen und den Versicherern führen, so zu beschreiben, dass das gegenseitige Verständnis verbessert wird und die Leistungen in jener Form, die dem individuellen Bedarf der Klientinnen und Klienten entsprechen, akzeptiert werden.

Die Grundlage für die Beurteilung der Leistungen durch die Versicherer ist eine nachvollziehbare und differenzierte Pflegedokumentation.

Die vorgeschlagenen Änderungen wurden den Versicherer-Verbänden für schriftliche Rückmeldungen zugeschickt und mit Fachexpertinnen aus den Versicherer-Verbänden besprochen. Die entsprechenden fachlichen Rückmeldungen und Inputs wurden berücksichtigt.

Die Änderungen sind hier zu finden: Erratum Leistungskatalog

Im Handbuch «Stammdaten und Angaben, Entlassung, Leistungskatalog» wurden im Kapitel 3.2 Orthografiefehler korrigiert und Präzisierungen ergänzt, die die Bedeutung der Leistung nicht beeinflussen und der Information dienen. Zudem wurde der Begriff Richtzeiten durch Referenz-Zeiten ersetzt. Das aktuelle Handbuch ist hier zu finden: Handbuch SDA Entlassung Leistungskatalog V13

Neu ist der Leistungskatalog (Leistungskatalog für die Spitex 2023) in den Administrativverträgen mit CSS und HSK verankert, d.h. er wird im Artikel «Bedarfsmeldung an die Versicherer» erwähnt und ist verlinkt.

Spitex Schweiz bittet die Organisationen, die Informationen den Pflegefachpersonen weiterzuleiten, die für die Pflegeplanungen verantwortlich sind – besten Dank!

Für Fragen stehen Esther Bättig (baettig@spitex.ch) und Ruth Hagen (hagen@spitex.ch) zur Verfügung.

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