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23.09.2025

Angebot Rechtsberatung für Mitglieder von Spitex Schweiz

Spitex Schweiz freut sich, wieder eine Rechtsberatung für Basisorganisationen der Kantonalverbände anbieten zu können. Mit der Rechtsberatung beauftragt wurde Frau Romana Čančar, Anwaltskanzlei Monbijou Recht.

Ihre Rechtsgebiete sind das Gesundheitsrecht, das Sozialversicherungsrecht, das Bau- und Planungsrecht, das Submissionsrecht sowie das allgemeine Staats- und Verwaltungsrecht. Sie deckt jedoch, auch unter Beizug von weiteren Mitgliedern der Anwaltskanzlei, weitere Rechtsgebiete ab.

Pro Organisation/Mitglied ist eine Rechtsauskunft bis maximal eine Stunde pro Kalenderjahr kostenlos. Die Beratungszeit, die über diese Stunde hinausgeht, wird der anfragenden Organisation in Rechnung gestellt.

Eine Anfrage zur Rechtsberatung kann wie folgt gestellt werden:

  • Mail an rechtsberatung@spitex.ch mit der konkreten Anfrage. Die Mail muss eine Kontaktperson, eine Kontakt-Telefonnummer und ein Zeitfenster für die telefonische Erreichbarkeit enthalten.
  • Spitex Schweiz triagiert die Anfrage und leitet diese an die Rechtsberatung weiter, falls die Frage nicht direkt durch Spitex Schweiz beantwortet werden kann.
  • Die anfragende Organisation wird direkt von Frau Čančar kontaktiert, in der Regel innert Wochenfrist. Die Rechtsberatung erfolgt telefonisch oder schriftlich (per Mail).
  • Geht Frau Čančar davon aus, dass die Rechtauskunft eine Stunde übersteigt, informiert sie die anfragende Organisation proaktiv, dass die entsprechenden Kosten selbst zu tragen sind.
  • Anfragen können sowohl in Deutsch als auch in Französisch gestellt werden.
  • Spitex Schweiz wird von Frau Čančar periodisch über die behandelten Anfragen informiert. Dabei wird das Anwaltsgeheimnis gewahrt.

Folgendes ist zu beachten:
Komplexe Sachverhalte und komplizierte Rechtsfragen können mit einer telefonischen bzw. per Mail erfolgenden Rechtsberatung nicht abschliessend behandelt werden können. Die Rechtsberatung bietet in solchen Fällen lediglich eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhalts und gibt allenfalls Empfehlungen für das weitere Vorgehen oder eine erste Beurteilung der Chancen und Risiken. Eine allfällige Haftung der Kanzlei, die die Rechtsberatung anbietet, wird ausgeschlossen.

Quelle: Spitex Schweiz
Foto: Website monbijourecht

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