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01.07.2026

Spezialisierte Palliativpflege wird höher vergütet

Um die Vergütung der spezialisierten Palliativpflege zu verbessern, erhöht das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) im Auftrag des Bundesrats die entsprechenden Beiträge der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.

Seit langem sehen sich BAG und Kantone mit Forderungen zu einer besseren Abgeltung der Palliative Care konfrontiert. Auch Spitex Schweiz hat sich dafür stark gemacht. Das Parlament hat dazu sowohl eine Motion als auch eine parlamentarische Initiative überwiesen. 
Der Bundesrat hat am 12.06.2026 eine Änderung der KVV und der KLV im Bereich der spezialisierten Palliativpflege auf den 01.01.2027 veröffentlicht. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen aus Perspektive der Spitex:

  • Leistungen der spezialisierten Palliativpflege in der KLV
    In der KLV werden neue Leistungen der spezialisierten Palliativpflege aufgenommen, dies für Massnahmen der Abklärung, Beratung und Koordination (als neue a-Leistung) und Massnahmen der Untersuchung und der Behandlung (als neue b-Leistung). Nicht aufgenommen wurden Massnahmen der Grundpflege (keine neue c-Leistung).
     
  • Anordnungspflicht
    Leistungen der spez. Palliativpflege müssen durch einen Arzt/eine Ärztin angeordnet werden. Der Arzt/die Ärztin hält mit einem geeigneten, schweizweit verwendeten Instrument die Notwendigkeit der Leistungen fest. Die Anordnung für die spezialisierten Leistungen gilt für maximal vier Monate (Verlängerung möglich).
     
  • Leistungsvoraussetzung Weiterbildung
    Als Leistungsvoraussetzung für diese Leistungen in der spez. Palliativpflege definiert die KLV, dass diese ausschliesslich durch Pflegefachpersonen mit einer angemessenen Weiterbildung in «Palliative Care» erbracht werden können (gemäss EDI beispielsweise Niveau B2 / CAS oder höher
     
  • Spezialisierte Palliativpflege im Pflegeheim
    Ambulante Leistungserbringer der spezialisierten Palliativpflege können neu auch Leistungen in Pflegeheimen erbringen, die über kein spezialisiertes Palliativpflegeangebot verfügen – dies ist pro Klient:in beschränkt auf max. 10 Stunden über einen Zeitraum von 4 Monaten.
     
  • Neue OKP-Beiträge für die spezialisierte Palliativpflege
    Die OKP-Beiträge werden bei CHF 112.90 (Abklärung, Beratung und Koordination) und CHF 99 (Untersuchung und Behandlung) festgelegt.
     
  • Differenzierte Patientenbeiträge
    Die maximalen Patientenbeiträge bleiben für «herkömmliche» Spitex-Leistungen gleich (CHF 15.35 pro Stunde). Bei Leistungen der spez. Palliativpflege werden die dafür vorgesehenen, höheren OKP-Beiträge für die Berechnung der max. 20% Patientenbeteiligung herangezogen. Die notwendige Kompetenz für eine differenzierte Festlegung erhält das EDI durch eine neue Delegationsnorm in der KVV. Die Kantone sind weiterhin berechtigt, tiefere Patientenbeiträge festzulegen (z.B. einheitliche Patientenbeiträge).

Grundsätzlich begrüsst Spitex Schweiz, dass Bundesrat und EDI die Notwendigkeit einer höheren Abgeltung für spezialisierte Palliativpflege erkannt haben. Leider wurden nicht alle Rückmeldungen von Spitex Schweiz berücksichtigt (z.B. betreffend spez. Palliativpflegeleistungen im Bereich der Grundpflege oder betreffend die eigenverantwortliche Erbringung von Leistungen). Eine rasche Umsetzung soll dazu dienen, dass die Kosten der spezialisierten Palliativpflege auch in die Datengrundlagen für die Umsetzung der einheitlichen Finanzierung fliessen.

Die Geschäftsstelle von Spitex Schweiz erkennt bereits einige Herausforderungen in Bezug auf die Umsetzung und analysiert aktuell die Auswirkungen auf die Prozesse (z.B. betreffend Rechnungsausweis, Definition, Bedarfsmeldung) und zieht bei Bedarf auch weitere Gremien bei (z.B. Forum Datenaustausch, Krankenversicherer). 

Weitere Informationen dazu folgen.

Quelle: Spitex Schweiz
Foto: FORWARD Elke Hegemann

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