02.11.2026
Umsetzung Verordnung Spezialisierte Palliative Care
Zur Umsetzung der neuen Verordnungsbestimmungen zur Spezialisierten Palliative Care sind noch viele Fragen offen. Spitex Schweiz wird in den nächsten Wochen mit den Einkaufsgemeinschaften der Versicherer (santéservices, HSK und CSS) sowie mit dem Dachverband prio.swiss noch offene Fragen klären.
Hier wollen wir aber nicht die offenen Fragen auflisten, sondern festhalten, was bereits heute klar ist:
- Leistungen der spezialisierten Palliative Care können nur dann zum höheren KLV-Beitrag abgerechnet werden, wenn sie von einer Pflegefachperson erbracht werden, die über eine Weiterbildung in Spezialisierter Palliative Care auf Niveau B2 oder CAS verfügt.
- Um Leistungen der spezialisierten Palliative Care zum höheren KLV-Beitrag abrechnen zu können, muss mit einem geeigneten Screening-Instrument abgeklärt werden, ob der/die Klient:in die Kriterien gemäss Art. 7, Abs. 2, Bst. abis, Ziff. 1 und 2 KLV erfüllt.
- Auf dem Bedarfsmeldeformular muss ersichtlich sein, dass es sich um eine Situation der spezialisierten Palliative Care handelt. Wie dies dargestellt werden soll, wird mit den Einkaufsgemeinschaften der Versicherer geklärt.
- Für die Abrechnung von Leistungen der spezialisierten Palliative Care braucht es neue Tarifziffern. Diese wurden beim Forum Datenaustausch beantragt.
Sobald die offenen Fragen geklärt sind oder präzisiere Informationen vorliegen, wird Spitex Schweiz informieren.
Quelle: Spitex Schweiz
Foto: FORWARD Elke Hegemann