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02.04.2026

Kennzeichnung von verordneten Leistungen auf der Rechnung

Auf der Rechnung an die Versicherer muss nachgewiesen werden, ob die a- und c-Leistungen mit oder ohne ärztliche Anordnung erbracht worden sind. Ein entsprechender Rechnungsstandard, der sogenannte Bit 4, ist seither standardmässig aktiviert was bedeutet, dass die Leistungen ohne ärztliche Verordnung erbracht worden sind.

Seit dem 01.07.2024 ist die KVV-Änderung in Kraft. Diese hält unter anderem fest, dass auf der Rechnung an die Versicherer nachgewiesen werden muss, ob die a- und c-Leistungen mit oder ohne ärztliche Anordnung erbracht werden (Art. 59, Abs. 3bis KVV). Ein entsprechender Rechnungsstandard wurde Mitte 2024 vom Forum Datenaustausch verabschiedet und die Software-Anbieter haben dieses Attribut in der Rechnung umgesetzt. Seither ist ein sogenanntes Bit 4 standardmässig aktiviert was bedeutet, dass die Leistungen ohne ärztliche Verordnung erbracht worden sind.

Der Druck der Behörden steigt, damit diese Angaben ausgewertet werden können. Wir haben bisher und auch in Absprache mit den Einkaufsgemeinschaften tarifsuisse und HSK auf die elektronische Bedarfsmeldung über SHIP verwiesen. Da SHIP aber noch nicht überall genutzt wird, ist es wichtig, dass auch ausserhalb dieses Prozesses sichergestellt wird, dass die Vorgaben eingehalten werden.

Konkret gilt:

  • Liegt eine vom Arzt unterzeichnete Bedarfsmeldung vor, gelten die Leistungen als verordnet.
  • Liegt keine unterzeichnete Bedarfsmeldung vor, gelten sie als nicht verordnet (typischerweise bei Bedarfsmeldungen mit nur a- und/oder c-Leistungen).

Diese Information muss aus dem System automatisch auf die Rechnung übernommen und somit ausgewiesen werden.

Die elektronische Bedarfsmeldung über SHIP ermöglicht diesen automatisierten Prozess im System. Da SHIP jedoch noch nicht flächendeckend im Einsatz ist, sind aktuell auch die Spitex-Software-Anbieter gefordert, entsprechende Lösungen bereitzustellen.

Spitex Schweiz hat die interRAI-zertifizierten Software-Anbieter an der jährlichen Sitzung im Januar 2026 dahingehend informiert, eine Lösung zu bieten, wenn nicht mit SHIP gearbeitet wird (Auszug aus dem Protokoll): «Jene Softwareanbieter, die den digitalen automatischen Austausch der Bedarfsmeldung ihren Kunden nicht anbieten, müssen zwingend eine andere Lösung finden, wie die Information von verordneten Leistungen auf die Rechnung erfolgt.»

Für Spitex-Organisationen, die mit dem Perigon arbeiten: Die Umsetzung des Nachweises auf der Rechnung erfolgt mit dem Updaten 2026/2 auf den 1. Juli 2026.

Quelle: Spitex Schweiz
Bild: Spitex Schweiz/Anja Zurbrügg Photography

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