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Kosten und Tarife

Pflegerische Leistungen
Die Kosten der pflegerischen Leistungen gemäss Krankenversicherungsgesetz - also der durch eine Ärztin oder einen Arzt verordneten Leistungen - übernimmt die Krankenversicherung.

Tarife für Pflegeleistungen (gültig ab 2020):
Fr. 76.90 / Std. für Abklärung, Beratung und Koordination
Fr. 63.00 / Std. für Untersuchungs- und Behandlungsleistungen
Fr. 52.60 / Std. für Massnahmen der Grundpflege

Die Leistungen der Spitex werden in der Regel direkt dem Krankenversicherer in Rechnung gestellt. Dieser wiederum verrechnet der Patientin / dem Patienten Selbstbehalt und Franchise.

Patientenbeteiligung:
Im Kanton St. Gallen werden 20% der verrechneten Kosten - bis zu einem Maximalbetrag von Fr. 15.35 pro Tag - Klientinnen und Klienten von den Spitexorganisationen als Patientenbeteiligung in Rechnung gestellt.
Im Kanton Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden trägt der Leistungsempfänger Fr. 7.70 pro Tag selber.

Akut- und Übergangspflege (AÜP):
Während max. 14 Tagen nach einem Spitalaufenthalt kann ein Spitalarzt unter definierten Bedingungen AÜP verordnen. Bei der AÜP gelten kantonal unterschiedliche, leicht höhere Tarife. Bei der AÜP wird keine Patientenbeteiligung erhoben.

Hauswirtschaftliche Leistungen, Beratung und Betreuung
Die Tarife für diese Leistungen variieren von Gemeinde zu Gemeinde. Informieren Sie sich direkt vor Ort. Diese Kosten sind von den Klientinnen und Klienten selbst zu tragen. Über private Zusatzversicherungen werden sie teilweise gedeckt. Erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Krankenversicherung.

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